Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1970

Geschäftszahl

0856/70

Rechtssatz

Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an eine Beschwerde gegen einen auf das OÖ Naturschutzgesetz gestützten Auftrag zur Entfernung einer Badehütte.