Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1971

Geschäftszahl

0734/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2371/64 E 28. Mai 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Die Tatsache, daß der Kriegsbeschädigte wegen kriegsbedingten Verlustes des einen Armes nur mehr über den zweiten Arm verfügt, hat für sich allein noch nicht Hilflosigkeit iSd Paragraph 18, Absatz eins, KOVG 1957 zur Folge. (Hinweis auf E vom 10.2.1954, Zl. 2294/53, VwSlg. 3298 A/1954)