Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1970

Geschäftszahl

0696/70

Rechtssatz

Die in Paragraph 66, Absatz 2, bezeichneten Tatbestände bieten einen Maßstab und Grenzen für jene im Betracht kommenden Fälle, die nicht als Beispiele in dieser Gesetzesstelle genannt sind (Hinweis auf E vom 30.6.1970, Zl. 1522/69).