Verwaltungsgerichtshof
27.10.1970
0651/70
die Aufsichtsbehörde hat auch in der Vorstellung nicht geltend gemachte Verletzungen subjektiver Rechte des Vorstellungswerbers wahrzunehmen, sofern eine zulässige Vorstellung vorliegt und der Vorstellungswerber mit den betreffenden Rechten nicht präkludiert.