Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1970

Geschäftszahl

0651/70

Rechtssatz

die Aufsichtsbehörde hat auch in der Vorstellung nicht geltend gemachte Verletzungen subjektiver Rechte des Vorstellungswerbers wahrzunehmen, sofern eine zulässige Vorstellung vorliegt und der Vorstellungswerber mit den betreffenden Rechten nicht präkludiert.