Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1970

Geschäftszahl

0651/70

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1532/65 E 19. Dezember 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Durch bloße Behauptungen bzw Bestreitung allein kann eine Partei ein Sachverständigengutachten nicht entkräften, dazu wäre zumindest erforderlich, dass die Partei ihre Behauptung durch ein von ihr selbst beigebrachtes Sachverständigengutachten untermauert (Hinweis E 15.5.1962, 122/60).