Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1970

Geschäftszahl

0585/70

Rechtssatz

Die Erteilung oder Versagung einer Ausnahmebewilligung zur Errichtung einer Begräbnisstätte außerhalb des Friedhofes fällt nicht in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden.