Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1970

Geschäftszahl

0409/70

Rechtssatz

Als die Stadt "betreffende" Maßnahmen der Landesregierung im Sinne des Paragraph 81, des Salzburger Stadtrechtes müßen auch Vorstellungsbescheide der Aufsichtsbehörde, in denen der Bescheid der obersten Gemeindeinstanz aufgehoben wird, verstanden werden.