Verwaltungsgerichtshof
30.06.1970
0409/70
Als die Stadt "betreffende" Maßnahmen der Landesregierung im Sinne des Paragraph 81, des Salzburger Stadtrechtes müßen auch Vorstellungsbescheide der Aufsichtsbehörde, in denen der Bescheid der obersten Gemeindeinstanz aufgehoben wird, verstanden werden.