Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1970

Geschäftszahl

0407/70

Rechtssatz

Die rechtliche Trennung der Bereiche des gemeindebehördlichen Verfahrens und des aufsichtsbehördlichen Vorstellungsverfahrens schließt es aus, in diesen beiden Verwaltungsverfahren eine Einheit zu erblicken.