Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1970

Geschäftszahl

0407/70

Rechtssatz

Den Parteien des in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde vor dieser durchgeführten Verwaltungsverfahrens kommt auch in einem auf Grund eines Genehmigungsvorbehaltes im Sinne des Artikel 119, a Absatz 8, B-VG vor der Aufsichtsbehörde durchzuführenden Genehmigungsverfahren neben der Gemeinde Parteistellung zu.