Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1970

Geschäftszahl

0381/70

Rechtssatz

Paragraph 51, VwGG kommt bei einer teilweisen Zurückziehung nicht zur Anwendung.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

0382/70