Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.1970

Geschäftszahl

0338/70

Rechtssatz

Im aufsichtsbehördlichen Verfahren hat die Vorstellungsbehörde die Rechtmäßigkeit des Bescheides der obersten Gemeindebehörde selbst dann, wenn er, wie die Erteilung einer Baubewilligung, konstitutiven Charakter hat, an der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erlassung zu messen.