Verwaltungsgerichtshof
02.02.1970
0029/70
Ausführungen dahingehend, daß es der Partei im Berufungsverfahren nicht verwehrt ist, ihr geeignet erscheinende Beweismittel geltend zu machen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0030/70