Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1971

Geschäftszahl

1804/69

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die im bücherlichen Eigentum der Ehegattin stehende Liegenschaftshälfte als Wirtschaftgut des Betriebsvermögens anzusehen ist.