Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1970

Geschäftszahl

1778/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1309/68 E 6. Februar 1969 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Anrainer ist berechtigt, in näherer Ausführung seiner ersten Einwendungen später weitere Gründe anzuführen, ohne, daß ihm Verschweigung entgegengehalten werden kann.