Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1970

Geschäftszahl

1778/69

Rechtssatz

Eine Zustimmung des Anrainers oder das Unterlassen von Einwendungen durch diesen, ist nicht Voraussetzung für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens und die Erteilung einer Baubewilligung für eine Kleingarage (Hinweis E 14.3.1958, 829/57, VwSlg 4607 A/1958 und E 11.2.1959, 2252/58, VwSlg 4873 A/1959).