Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1971

Geschäftszahl

1711/69

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet, so lange die Zusatzrente zu gewähren, bis der Rentenwerber (im Zuge einer als Maßnahme der ordentlichen Bewirtschaftung geforderten Vermögensverwertung) den größtmöglichen Verkaufserlös erzielt.