Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1970

Geschäftszahl

1662/69

Rechtssatz

Aus Paragraph 28, Absatz 2, der Seenverkehrsordnung im Zusammenhang mit Paragraph 5, Absatz eins, VStG 1950 ergibt sich, dass zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten genügt.