Verwaltungsgerichtshof
06.04.1970
1638/69
GRS wie 0021/62 E 9. Mai 1962 RS 1
Der Umstand, dass jemand, dem der Führerschein entzogen wurde, auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges zur Berufsausübung angewiesen ist, rechtfertigt nicht die verbotswidrige Lenkung eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein unter dem Gesichtspunkt des Notstandes.
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E 9.5.1962, 0021/62 #1