Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.04.1970

Geschäftszahl

1638/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0021/62 E 9. Mai 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass jemand, dem der Führerschein entzogen wurde, auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges zur Berufsausübung angewiesen ist, rechtfertigt nicht die verbotswidrige Lenkung eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein unter dem Gesichtspunkt des Notstandes.

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E 9.5.1962, 0021/62 #1