Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1971

Geschäftszahl

1554/69

Rechtssatz

Hat der Betriebsinhaber die betrieblich genutzten Gebäudeteile voll in die Bilanz aufgenommen, obwohl das Grundstück zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum der Gattin stand, umfangreiche Instandsetzungsarbeiten durchgeführt und deren Kosten voll aktiviert, ohne daß über die Abgeltung der auf den Anteil der Gattin entfallenden Aufwendungen Vereinbarungen getroffen worden wären, kann wirtschaftliches Eigentum des Ehemannes am Gesamtgebäude angenommen werden (Hinweis E 23.9.1970, 1402/69).