Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1970

Geschäftszahl

1522/69

Rechtssatz

Auch mehrmalige Übertretungen des Paragraph 516, StG (hier Exhibition vor Kindern) gelten für sich allein nicht als bestimmte Tatsache, die die Verkehrszuverlässigkeit einer Person in Frage stellt. Zu prüfen ist allerdings noch ein allfälliger hiedurch zum Ausdruck kommender geistiger Defekt (Paragraph 73, Absatz eins, KFG 1967).