Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1971

Geschäftszahl

1457/69

Rechtssatz

Die Aufwendungen für eine private Krankenversicherung sind dann nicht als einkommensmindernde Sonderausgaben zu qualifizieren, wenn dem Versorgungswerber die Möglichkeit offengestanden ist, solche Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung (zB Selbstversicherung) zu erhalten.