Verwaltungsgerichtshof
16.10.1969
1349/69
Der Erwerb eines Grundstücksanteiles, verbunden mit dem Wohnungseigentum an einer Wohnung des darauf errichteten Hauses, von einer GmbH & Co KOMMANDITGESELLSCHAFT ist nicht von der Besteuerung ausgenommen (Hinweis: E VS 1.6.1967, 2137/65, VwSlg 3622 F/1967).