Verwaltungsgerichtshof
23.12.1969
1331/69
Das im Rahmen eines landwirtschaftlichen Übergabsvertrages den Übergebern des landwirtschaftlichen Betriebes eingeräumte Recht auf einen Anteil des Ertrages der übergebenen Ackergrundstücke ist einer Fruchtniessung in Sinne des Paragraph 13, Absatz 4, gleichzuhalten und daher auch bei der Einkommensermittlung nach dieser Gesetzesstelle in der gleichen Art und Weise zu behandeln.