Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.12.1969

Geschäftszahl

1331/69

Rechtssatz

Das im Rahmen eines landwirtschaftlichen Übergabsvertrages den Übergebern des landwirtschaftlichen Betriebes eingeräumte Recht auf einen Anteil des Ertrages der übergebenen Ackergrundstücke ist einer Fruchtniessung in Sinne des Paragraph 13, Absatz 4, gleichzuhalten und daher auch bei der Einkommensermittlung nach dieser Gesetzesstelle in der gleichen Art und Weise zu behandeln.