Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1971

Geschäftszahl

1319/69

Rechtssatz

Die im Abgabenrecht wirtschaftliche Betrachtungsweise kann nicht dazu führen, abweichend von der äußeren Erscheinungsform, den wahren wirtschaftlichen Gehalt eines Testamentes und der dazu vom Universalerben und der erblasserischen Tochter ausgegangen werden dürfte (hier: Frage einer Versorgungsrente nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer eins, EStG).

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E 21.12.1971, 1319/69 #2 VwSlg 4323 F/1971;

Beachte

y12368;