Auch die vom Bundesministerium für soz. Verwaltung ernannten Beisitzer der Schiedskommission eines Landesinvalidenamtes sind bei diesem Landesinvalidenamt beschäftigt im Sinne des § 96 KOVG.Auch die vom Bundesministerium für soz. Verwaltung ernannten Beisitzer der Schiedskommission eines Landesinvalidenamtes sind bei diesem Landesinvalidenamt beschäftigt im Sinne des Paragraph 96, KOVG.