Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1970

Geschäftszahl

1165/69

Rechtssatz

Ergibt das Hörvermögen einen Wert, für den in der Tabelle zur Richtsatzposition VII/a/643 kein Wert aufscheint, können auch Ohrgeräusche nur mit O v.H. eingeschätzt werden.