Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1971

Geschäftszahl

1120/69

Rechtssatz

Bei der zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes vorzunehmenden Beweiswürdigung ist für Wahrscheinlichkeitsurteile kein Raum (hier: Annahme, dass ein medizinischer Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein für die Ermittlung der Krankheitsvorgeschichte maßgebliches anderes Gutachten verwertet habe).