Verwaltungsgerichtshof
23.03.1971
1039/69
Für die Nachversteuerung von Abfertigungsrücklagen wegen mangelnder Wertpapierdeckung stellt Paragraph 6, b Absatz 3, EStG 1967 eine besondere Berichtigungsvorschrift dar, nach der die Nachversteuerung auch durchgeführt werden kann, wenn die Voraussetzungen des Paragraph 299, BAO und des Paragraph 303, BAO nicht vorliegen.
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E 23.3.1971, 1039/69 #2 VwSlg 4204 F/1971;
y5636;