Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1969

Geschäftszahl

1004/69

Rechtssatz

Zur Erbringung des Nachweises persönlicher Fähigkeiten, die für die Erledigung eines Parteienansuchens nötig sind, kann niemand durch Vorführung gezwungen werden.