Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1970

Geschäftszahl

0707/69

Rechtssatz

War die nächste Gendarmeriedienststelle (nachts) nicht besetzt, denn verstößt der Lenker eines Fahrzeuges, der an einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden beteiligt war, nicht gegen das Gesetz, wenn er den Verkehrsunfall erst am Morgen des folgenden Tages beim Wohnorts-Gendarmerieposten, der die Meldung entgegen genommen hat, gemeldet hat.