Verwaltungsgerichtshof
24.09.1970
0707/69
War die nächste Gendarmeriedienststelle (nachts) nicht besetzt, denn verstößt der Lenker eines Fahrzeuges, der an einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden beteiligt war, nicht gegen das Gesetz, wenn er den Verkehrsunfall erst am Morgen des folgenden Tages beim Wohnorts-Gendarmerieposten, der die Meldung entgegen genommen hat, gemeldet hat.