Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1969

Geschäftszahl

0592/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1625/68 E 30. Juni 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Auftrag zur Beseitigung einer eigenmächtig errichteten Plakattafel kann nur an den Hauseigentümer oder Grundeigentümer ergehen.