Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1970

Geschäftszahl

0524/69

Rechtssatz

Einem Wachebeamten, der im Verkehrsdienst eingesetzt ist, kann zugemutet werden, festzustellen, ob die Rauchentwicklung eines Kraftwagens mit Benzinmotor das für solche Motoren übliche Maß übersteigt oder nicht. (Hinweis auf E vom 30.11.1960, Zl. 0456/60)