Verwaltungsgerichtshof
21.05.1970
0522/69
Wird ein Beschuldigten-Ladungsbescheid noch innerhalb von 3 Monaten nach dem Tage der Tat von der Behörde zur Post gegeben, dann wird die Verfolgungsverjährung unterbrochen. (Hinweis auf E des VS vom 11.2.1952, Slg. Anh. Nr. 35/52)