Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1970

Geschäftszahl

0515/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 4

Stammrechtssatz

Ein erst im Ergänzungsschriftsatz zu einem abgetretenen VfGH-Beschwerde gestellter Antrag auf Durchführung einer Verhandlung ist als verspätet nicht mehr zu berücksichtigen.