Verwaltungsgerichtshof
02.10.1970
0505/69
Erwägungen darüber, daß bei besonders qualifizierten Leistungen der Angehörigen ihre Häufigkeit geringer sein kann als bei geringfügigeren Leistungen und doch von "Pflege und Wartung" gesprochen werden kann.
Siehe jedoch:
0030/67 E 15. Juni 1967 RS 4;
Vorgeschichte:
1031/67 E 29. Februar 1968;