Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1970

Geschäftszahl

0505/69

Rechtssatz

Erwägungen darüber, daß bei besonders qualifizierten Leistungen der Angehörigen ihre Häufigkeit geringer sein kann als bei geringfügigeren Leistungen und doch von "Pflege und Wartung" gesprochen werden kann.

Beachte

Siehe jedoch:

0030/67 E 15. Juni 1967 RS 4;

Vorgeschichte:

1031/67 E 29. Februar 1968;