Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1970

Geschäftszahl

0505/69

Rechtssatz

Die Grenze zwischen "Pflege und Wartung" und "einzelnen persönlichen Handreichungen" kann nicht so gezogen werden , daß es darauf ankommt, ob die Leistungen der anderen Personen selbständig in sich geschlossen sind und nicht bloße Hilfe zur Selbsthilfe bei konkreten, vom Beschädigten selbst vorgenommenen Handlungen darstellen.

Beachte

Siehe jedoch:

0030/67 E 15. Juni 1967 RS 4;

Vorgeschichte:

1031/67 E 29. Februar 1968;