Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1969

Geschäftszahl

0334/69

Rechtssatz

Ausführungen zur Unterscheidung des iudicium rescindens von iudiucium rescissorium. (Verfehlen des Vefrfahrensthemas bei Abweisung des Wiederaufnahmeantrages nach Durchführung eines zu eienr anderen Beurteilung der Kausalität führenden Ermittlungsverfahrens)