Verwaltungsgerichtshof
25.11.1970
0273/69
GRS wie 0068/67 E 18. Juni 1969 VwSlg 7602 A/1969 RS 2
Hat sich die Behörde bei Vorliegen mehrere Bewerber um eine Konzession für ein Autotaxigewerbe, aber nur teilweise anzunehmenden Bedarfes nach Leistungen dieses Gewerbes bei der Auswahl unter diesen Bewerbern zum Nachteil des nicht mehr zum Zuge gekommenen Antragstellers von unsachlichen oder sonstigen, dem Sinn des Gesetzes (Artikel 130, Absatz 2, B-VG) widersprechenden Erwägungen leiten lassen, dann liegt ein Ermessensmißbrauch und eine inhaltiche Rechtswidrigkeit des die angestrebte Konzession dieses Bewerbers versagenden Bescheides vor.
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E 18.6.1969, 68/67 #2 VwSlg 7602 A/1969