Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1970

Geschäftszahl

0273/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0068/67 E 18. Juni 1969 VwSlg 7602 A/1969 RS 2

Stammrechtssatz

Hat sich die Behörde bei Vorliegen mehrere Bewerber um eine Konzession für ein Autotaxigewerbe, aber nur teilweise anzunehmenden Bedarfes nach Leistungen dieses Gewerbes bei der Auswahl unter diesen Bewerbern zum Nachteil des nicht mehr zum Zuge gekommenen Antragstellers von unsachlichen oder sonstigen, dem Sinn des Gesetzes (Artikel 130, Absatz 2, B-VG) widersprechenden Erwägungen leiten lassen, dann liegt ein Ermessensmißbrauch und eine inhaltiche Rechtswidrigkeit des die angestrebte Konzession dieses Bewerbers versagenden Bescheides vor.

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E 18.6.1969, 68/67 #2 VwSlg 7602 A/1969