Verwaltungsgerichtshof
25.11.1970
0273/69
Die Behörde hat bei der Beurteilung der Frage, ob eine für die Konzessionserteilung - hier für das Taxigewerbe - gesetzlich aufgestellte Voraussetzung als gegeben anzunehmen ist, kein Ermessen zu üben (Hinweis E 7.7.1964, 1806/62, VwSlg 6400 A/1964).
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E 25.11.1970, 273/69 #1
y25743;