Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1970

Geschäftszahl

0273/69

Rechtssatz

Die Behörde hat bei der Beurteilung der Frage, ob eine für die Konzessionserteilung - hier für das Taxigewerbe - gesetzlich aufgestellte Voraussetzung als gegeben anzunehmen ist, kein Ermessen zu üben (Hinweis E 7.7.1964, 1806/62, VwSlg 6400 A/1964).

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E 25.11.1970, 273/69 #1

Beachte

y25743;