Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1970

Geschäftszahl

0239/69

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß die bel. Behörde als Fahrzeuglenker eine andere Person angenommen hat als das Gericht in einer Strafverfügung, die der Behörde bei Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht bekannt war.