Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1969

Geschäftszahl

0107/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0007/59 E 21. Dezember 1959 VwSlg 5155 A/1959 RS 1

Stammrechtssatz

Hinweise auf die Überlastung der Behörde können die Geltendmachung der Entscheidungspflicht nicht vereiteln.