Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1970

Geschäftszahl

1865/68

Rechtssatz

Für die Frage, ob eine Rückgängigmachung von Kaufverträgen (oder einer Rücklieferung) vorliegt, ist nicht nur die Höhe des ursprünglichen und des zurückverrechneten Kaufpreises, sondern auch die Zeitspanne zwischen Kauf und Rückgabe von Bedeutung. Die Übernahme des Warenlagers durch den Käufer des Betriebes (gleichzeitig früherer Lieferant) spricht für eine Rücklieferung.