Verwaltungsgerichtshof
29.09.1969
1863/68
Ausführungen zum Begriff des Gebäudes im Zusammenhang mit seiner Verbindung mit dem Boden unter ausführlicher Hinweise auf die bisherige Judikatur, sowie dahingehend, daß ein Neubau nicht immer Fundamente oder Kellermauern haben müsse; im gegebenen Fall ergibt sich somit: Zerlegbare, bewegliche und fundamentlose Wellblechhütten unter 25 m2 bedürfen einer Baubewilligung, auch wenn sie von Hilfsarbeitern aufgestellt werden können, die naturgemäß auch einer Anleitung bedürfen.
Siehe jedoch:
1996/76 E 27. Juni 1977 VwSlg 9363 A/1977 RS 4;
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001863.X03