Verwaltungsgerichtshof
29.09.1969
1863/68
Baubewilligungen für Bauvorhaben im Gefährdungsbereich einer Bahn sind unabhängig davon erforderlich, ob die Baulichkeiten auf einem Eisenbahngrundstück errichtet werden (Die eisenbahnrechtliche Ausnahmegenehmigung ersetzt nicht die Baubewilligung).
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001863.X02