Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1969

Geschäftszahl

1863/68

Rechtssatz

Die Eintragung eines Grundstückes im Eisenbahnbuch läßt nicht erschließen, daß das Grundstück ganz oder teilweise unmittelbar oder mitttelbar der Abwicklung oder Sicherung des Eisenbahnbetriebes oder Eisenbahnverkehres dient.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001863.X01