Verwaltungsgerichtshof
29.10.1970
1826/68
Gibt der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer Grundstücke zu wesentlich verbilligten Preisen ab, liegt in dem Unterschiedsbetrag zum ortsüblichen Mittelpreis ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
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E 29.10.1970, 1826/68 #1;
y7377;