Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1969

Geschäftszahl

1823/68

Rechtssatz

Leistet ein Beamter Dienst einer anderen Besoldungsgruppe (im Beschwerdefall ein dienstführender Wachebeamter Dienste eines Beamten gehobenen Fachdienstes), so ist zur Beurteilung der Frage, ob die tatsächliche Entlohnung der ausgeübten Tätigkeit angemessen ist, der tatsächliche Monatsbezug mit dem Monatsbezug zu vergleichen, der einem Beamten der anderen Besoldungsgruppe gebühren würde.