Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1969

Geschäftszahl

1821/68

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1075/67 E 26. September 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Auch die Richtsatzverordnung in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr 150 aus 1965, bietet keine Grundlage für eine Addition der Hundertsätze aller festgestellten Dienstbeschädigungen, vielmehr kommt es nur darauf an, infolge des Zusammenwirkens aller dieser Gesundheitsschädigungen eine höhere Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit gerechtfertigt ist (Hinweis E 12.10.1959, 0161/57, E 25.6.1965, 1305/64).