Verwaltungsgerichtshof
14.04.1969
1795/68
GRS wie VwGH Erkenntnis 1961/03/15 1688/59 1
Vorstrafen rechtfertigen die Verhängung von Arreststrafe statt Geldsstrafe, insbesondere wenn noch der Gedanke der Generalprävention dazukommt.
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E 15.3.1961, 1688/59 #1
y29202;