Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1969

Geschäftszahl

1741/68

Rechtssatz

Erfährt durch einen Dachumbau (Ersetzung eines Flachdaches durch ein Steildach) der nutzungsfähige Raum eines Gebäudes eine wesentliche Vergrößerung (Schaffung mehrerer Mansardenräume), so liegt nicht mehr nur Erhaltungsaufwand,sondern aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand vor.

*

E 12.3.1969, 1741/68 #1 VwSlg 3875 F/1969

Beachte

y4055;